Rechtstipp von Dr. Monika Schmidt, Rechtsanwältin/Fachanwältin für Arbeitsrecht, Dr. Matzen & Partner
Koalitionsvertrag nimmt Lohn(un)gleichheit ins Visier
Ausgehend von den weiterhin bestehenden Differenzen zwischen der Vergütung von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern sieht der Koalitionsvertrag vor, in den Unternehmen größere Transparenz herzustellen und den betroffenen Arbeitnehmer/innen auf diese Weise bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf gleiches Entgelt zu helfen.
Konkret wurde ins Auge gefasst, Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern gesetzlich zu verpflichten, im jährlichen Lagebericht der Geschäftsführung Aussagen zum Thema Frauenförderung und Entgeltgleichheit zu treffen. Daneben soll ein gesetzlicher Auskunftsanspruch für Arbeitnehmer/innen eingeführt werden.
Außerdem sollen verbindliche Verfahren in den Unternehmen etabliert werden, die die Geschäftsführung zwingt, gemeinsam mit der Belegschaft und den Arbeitnehmervertretern (Betriebsräten) bestehende Diskrepanzen in der Entlohnung aufzudecken und zu beenden.